Ehrenzug
Ansprechpartner und Kommandant Peter Hauske
E-Mail: P.Hauske@gmx.de
Die Satzung des Ehrenzuges
1.) Die Aufgabe des Ehrenzuges ist es, bei allen öffentlichen Anlässen die Gesellschaft zu repräsentieren.
1a) Diese Aufgabe verpflichtet jeden Angehörigen des Ehrenzuges nach alter Schützentradition, treu,
ehrlich und kameradschaftlich zu sein, so dass der Gesellschaft kein Nachteil entsteht.
2.) Der Einsatz des Ehrenzuges wird von der Vorstandschaft angeordnet.
2a) Ein Einsatz sollte sich auf folgende Fälle beschränken: Taufe und Hochzeit von Aktiven, Beerdigungen von Aktiven, Ehren- und verdienten Mitgliedern (Entscheidung der Vorstandschaft).
2b) In der Regel 50ster und 60ster Geburtstag von aktiven Schützen und Ehrenzugsmitgliedern, die mindestens 5 Jahre Mitglied des Vereins sind; ab dem 70sten Geburtstag allen Mitgliedern im Fünfjahresrhythmus.
2c) Fahnenabordnungen und Jubiläen.
2d) Von der Vorstandschaft ist zu entscheiden, ob der Einsatz zu einer sonstigen Festlichkeit der Gesellschaft dienlich ist.
3.) In den Ehrenzug können nur Mitglieder der Schützengesellschaft aufgenommen werden.
3a) Die Höchstzahl des Ehrenzuges sollte sich auf a. 25 Angehörige beschränken. Die Vorstandschaft entscheidet über Neuaufnahmen in den Ehrenzug.
4.) Der Ehrenzugführer wird aus den Mitgliedern des Ehrenzuges durch deren Mitglieder gewählt.
4a) Dem Zugführer obliegt das Kommando und die Ausbildung des Ehrenzuges. Der Ehrenzugführer sowie die Stellvertreter werden alle 5 Jahre gewählt.
5.) Dem Ehrenzug gehören der jeweilige Oberschützenmeister, der Schützenmeister sowie alle Ehrenoberschützenmeister der Schützengesellschaft an.
6.) Bei Verstößen gegen 1a hat ein Gremium, bestehend aus dem Oberschützenmeister, Ehrenoberschützenmeister, Schützenmeister und zwei Beisitzer aus vom Ehrenzug (die zwei Beisitzer sind der älteste und der jüngste Angehörige des Ehrenzuges) über die erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden. Gegen die getroffene Entscheidung ist kein Einspruch möglich.
7.) Der Ehrenzug tritt mit einheitlicher Kluft an: Schützenanzug, grünes Hemd, dunkelgrüne
Krawatte, und Hut, schwarze Schuhe und dunkle Socken.
8.) Der jeweilige Schützenkönig/in hat die Schützengesellschaft bei öffentlichen Anlässen und Auftritt des Ehrenzuges mit der Schützenkette zu vertreten, ausgenommen sind Trauerfälle.
9.) Bei dreimaligem unentschuldigtem oder grundlosem Fernbleiben kann das Ehrenzugsmitglied vom Ehrenzug ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der OSM, SM und der Ehrenzugführer.
Seebronn, 23.01.2022/Oberschützenmeisterin Katharine Ruf M.A.
(von links nach rechsts) Sven Kegreiß, Maximilian Vollmer, Kommandant Peter Hauske, EOSM Katharine Ruf, Robert Schach, stellv. Kommandant Andy Laudenbach, Thomas Wachendorfer, Alfred Schach, Gerhard Hitzler, Freddy Ehmann.
Schützengesellschaft Seebronn 1815 e.V.,
72108 Rottenburg-Seebronn, Hailfinger Str. 40